Gustav F. kehrt 1956 aus
russischer Kriegsgefangenschaft zurück, ohne Papiere und für tot
erklärt. Der Heimkehrer will Anklage gegen Unbekannt erheben, da er
alles verloren hat - Haus, Eigentum, Stellung. Dabei stellt F. fest,
dass er wegen eines Vorfalles aus dem Jahr 1940 polizeilich gesucht
wird. Damals hat er als kleiner Meldegänger sieben zum Tode verurteilte
Luxemburger gerettet. Während diese ihn freundlich empfangen, sehen die
anderen Dorfbewohner in F. immer noch den Feind. Erst langsam schwindet
ihr Widerstand ...
(Text © JO,
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