Erstsendung (ZDF):
Mittwoch,
08.05.1963 (Teil 1), 21.00-22.30 Uhr
Donnerstag, 09.05.1963 (Teil 2), 21.00-22.30 Uhr
Freitag, 10.05.1963 (Teil 3), 21.00-22.30 Uhr |
Regie:
Robert Adolf
Stemmle |
Dauer:
je ca. 90 Minuten |
Allgemein
Welche Gefahren in einem
Indizienprozess liegen, werden in diesem Kriminaldokumentarspiels aufgezeigt.
Am 13.04.1957 gerät Maria Rohrbach unter den Verdacht, ihren Ehemann getötet zu
haben. Sie wird verhaftet und auf Grund von Sachverständigengutachten
Indizienbeweisen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach vier Jahren,
zwei Monaten und achtzehn Tagen erreicht ihr Verteidiger die Wiederaufnahme des
Strafverfahrens. Es gibt eine neue Verhandlung, in der Frau Rohrbach am
30.06.1961 freigesprochen wird.
Teil 1: Voruntersuchung und Prozess-Eröffnung
Die zerstückelte Leiche eines Mannes ohne Kopf wird gefunden. Es dauert
einige Zeit, bis die Leiche anhand eines Gürtels als Hermann Rohrbach
identifiziert werden kann. Als dringend tatverdächtig wird seine Frau Maria
verhaftet. Sie kommt in Untersuchungshaft. Der erste Teil endet mit der
Eröffnung des Schwurgerichtsprozesses gegen die immer wieder ihre Unschuld
beteuernde Frau...
Teil 2: Prozess und Urteilsverkündung
Zwischen dem 13.04. und dem 18.05.1958 findet die Verhandlung vor dem
Schwurgericht gegen Maria Rohrbach statt. Die Frau des Ermordeten Hermann
Rohrbach wird von allen Zeugen schwer belastet. Die Hauptzeugin ist ihre
Freundin Brigitte Roester, die vor Gericht wiederholt, dass Maria ihr den
Mordplan genau erläutert habe. Daraufhin sind der vorsitzende Richter Dr.
Hürtinger und der Staatsanwalt Dr. Baum fest von der Schuld der Frau überzeugt.
Marias Verteidiger Dr. Horn will daraufhin sein Mandat niederlegen. Doch die
Frau beteuert weiterhin ihre Unschuld und bittet den Rechtsanwalt, sie weiterhin
zu verteidigen. Der Prozess wird weiterhin auf Indizien aufgebaut. Als der
Sachverständige Dr. Herbst erklärt, dass die Möglichkeit bestünde, Maria
Rohrbach habe den Kopf der Leiche im eigenen Herd verbrannt, sind sich
Geschworene und Anklage einig, dass Maria Rohrbach die Täterin ist. Die Folge
ist ein Schuldspruch. Verteidiger Dr. Horn beantragt ein Gegengutachten durch
Professor Görner, doch der vorsitzende Richter lehnt dieses ab. So wird Maria zu
einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl sie immer wieder ihre
Unschuld beteuert. Sie muss lange warten, bis das Urteil revidiert wird...
Teil 3: Wiederaufnahme des Verfahrens und Freispruch
Im dritten Teil werden die Gründe, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens
führten, erläutert. Zwischen dem 03. Mai und dem 30. Juni des Jahres 1961 fand
die erneute Verhandlung statt. Am Ende wurde die Angeklagte freigesprochen.
Grund: zwei Jahre nach der Verurteilung Maria Rohrbachs wird von Spaziergängern
Hermann Rohrbachs Kopf in einem alten Bombentrichter aufgefunden. Es kommt zu
neuen Gutachten, nach neun Monaten kommt es zur Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die Zeugen von damals und ihre Aussagen wirken durch neue Erkenntnisse nun
äußerst fragwürdig...
Text: © GP, Die Krimhomepage |