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		Das 
		Pflichtmandat |  
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			Erstsendung (ARD/ SWF):Donnerstag, 24.07.1958, 20.15-21.30 Uhr
 | Regie: Marcel Wall
 | Dauer:56', s/w
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		| Inhalt |  
		| Anwalt Morgenhall, 
		trotz Oxford-Ausbildung heruntergekommen und erfolglos, wird durch ein 
		Missverständnis mit der Pflichtverteidigung des eiskalten Gattenmörders 
		Fowle betraut. Fowle hat seine Gemahlin umgebracht, weil sie ihm "allzu 
		laut und lustig" auf die Nerven ging, zeigt nun aber gar kein Interesse 
		an seiner Verteidigung. Umso mehr klammert sich der Anwalt an diesen 
		Fall, von dessen ruhmvollem Ausgang er sich neuen Auftrieb verspricht. 
		Schließlich lässt sich der Angeklagte aus Gutmütigkeit beschwatzen. In 
		der Gefängniszelle in Old Bailey spielen die beiden 
		'Gerichtsverhandlung' und Mr. Fowle übernimmt dabei sämtliche Rollen des 
		hohen Gerichts - Zeugen, Richter und Staatsanwalt. Und wer rettet 
		letztendlich wen? Das Ende ist versöhnlich, wenn auch schauerlich, der 
		Prozess endet für den phantasievollen Anwalt in einer Katastrophe ...
		(Text: © 
		JO, Die 
        Krimihomepage) |  
		| Kritik |  
		| Gong 32/1958, Seite 22: "Es ist 
		eigenartig: der trockene, englische Humor [...] kann in einer makabren 
		Komödie gewisse Vorbehalte herausfordern. So ging es mir bei Mortimers 
		Fernsehspiel [...], bei dem ein Gattenmörder [...] dadurch vor dem 
		Galgen gerettet wird, weil sich das Gericht infolge der mangelhaften 
		Verteidigung zu einem Gnadenakt gezwungen sieht. Mortimer hat das Spiel 
		mit allerhand netten Einfällen gewürzt, bei denen sich Hermann Schomberg 
		und Ludwig Linkmann in mehreren Rollen gegenseitig anulken konnten. 
		Trotzdem merkte man gerade Schomberg an, dass er sich nicht bis zum 
		letzten ausspielen konnte. Die Tragik im Mantel der Schwerfälligkeit 
		[...] fehlte seiner Rolle. Die Regie blieb wohltuend gedämpft und 
		sparsam. Die Kameraführung, die bei den Inszenierungen des SWF meistens 
		ein besonderes Niveau zeigt, konzentrierte sich ganz auf die Mimik der 
		beiden Darsteller". Hörzu 32/1958, Seite 34: "Eine wirkliche Freude [...]. Dieses 
		Zweipersonenstück hatte den Witz und die Zweideutigkeit eines 
		kabarettistischen Ulks; dazu kam ein Schuss bitterer Lebensweisheit. 
		Zwei Darsteller von Format [...]. Er war großartig zu sehen, wie der 
		eine im Laufe des Spiels von der armseligen Kreatur, die nur noch den 
		Tod zu erwarten hat, zum großmütigen Gewinner heranwächst, während der 
		andere trotz Studiums und Talars der Dümmere ist und bleibt. Marcel Wall 
		hatte das lebendig inszeniert und die geringen Möglichkeiten des 
		Bildwechsels [...] gut ausgenutzt".
 Hören und Sehen 33/1958, Seite 15: ""Das Pflichtmandat" war etwas für 
		Feinschmecker. Es war gerade an der Grenze zwischen tragischen und 
		grotesken Effekten angesiedelt und gab den beiden Schauspielern die 
		Chance, alle Register ihres Talentes zu ziehen. Das waren denn auch so 
		viele, dass man diesem zwielichtigen Duett gern lauschte. Die Regie 
		hatte Marcel Wall, ein Sohn des unvergessenen großen Filmregisseurs Max 
		Ophüls".
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		| Zusätzliche Infos & 
		Hintergrundinfos |  
		| Das angelsächische Fernsehspiel wurde erst 
		kürzlich mit großem Erfolg in der BBC ausgestrahlt, wo es bereits wie 
		beim SWF in einer Hörspielversion gesendet wurde. Derzeit unterhält "The 
		Dock Brief" auch allabendlich das Londoner Theaterpublikum. Der 
		ehemalige Jurist Mortimer siedelte sein Fernsehstück in der Nähe der 
		schwarzen britischen Kriminalkomödien im Stile von "Ladykillers" und 
		"Adel verpflichtet" an. |  
		| Stab |   |  
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				| Besetzung | Aufnahmestab |  
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        | der Angeklagte Fowle | Ludwig Linkmann |  
        | der Anwalt Morgenhall | Hermann Schomberg |  | 
	
        | Kriminalkomödie von | John C. Mortimer |  
        | Szenenbild | Renate Meduna |  
        | Musik | Rolf-Hans Müller |  
        | Regie | Martin Wall |  
        | eine Produktion des | Südwestfunks |  |  |  |  | 
	
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		Diese Seite 
		wurde zuletzt bearbeitet am: 19.12.2014 | 
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